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3 Baugrundstücke

Dabruner Straße – am östlichen Ortsausgang
06886 - Lu. Wittenberg/OT Pratau
 

Verkauf und Beratung

 

Berliner Str. 2
06886-Lutherstadt Wittenberg
Tel.: (03491) 41 02 27
Fax: (03491) 41 07 46
E-Mail: wattrodt@goerg-wbg.de

 

Umfeld

Die Lutherstadt Wittenberg liegt im Osten Sachsen-Anhalts und ist Verwaltungssitz des Landkreises Wittenberg. Die Einwohnerzahl der Lutherstadt beträgt etwa 43.000.

Als Mittelpunkt der Achse Berlin-Leipzig/Halle verfügt die Lutherstadt über gute verkehrstechnische Anbindungen. Die Lutherstadt ist Verkehrsknotenpunkt der Bundesstraßen B 2 und B 187. Eine Anbindung an die Autobahn A 9 Berlin-München besteht nach Süden über die B 187 Abzweig Coswig/Anhalt (15 km entfernt) und nach Norden über den Abzweig Klein-Marzehns/Wiesenburg (20 km entfernt). Weiterhin ist die Lutherstadt Eisenbahnknotenpunkt der Strecken Berlin-München und Magdeburg-Dresden. - Die Entfernung nach Berlin beträgt ca. 1 Autostunde bzw. ca. 80 km.

Landschaftlich liegt die Lutherstadt in einer sehr schönen Umgebung, die im Norden vom Fläming und im Süden vom Naturschutzgebiet “Elbaue”, die Jessener Weinberge und die Dübener Heide geprägt ist. Die Potsdamer Seenplatte liegt in nördlicher Richtung etwa 1 Autostunde (ca. 70 km) entfernt.


Die Baugrundstücke liegen an der südlichen Uferstraße der Elbe im OT Pratau in der 1. und 2. Baureihe mit Blick auf die Elbaue und Elbe, die entlang der Elbe nach Osten in Richtung Dabrun-Melzwig und Wartenburg führt. Die Baugrundstücke können jeweils mit einem bis zu 2½-stöckigen Einfamilienwohnhaus bebaut werden.
 

 

Objektdaten

Lage:

traumhafte Wohnlage im Osten des OT Pratau der Lutherstadt Wittenberg an der Landesstraße nach Dabrun-Melzwig bis Wartenburg in 1. und 2. Baureihe mit Blick auf die Elbwiesen und die Elbe

Grundbuch: Pratau Blatt 1477, Flur 12 Flurstück 292
Grundstücksgrössen: ca. 870 m² + ca. 660 m² und ca. 950 m²
Wohneinheiten: 1 Familien-Doppelhaushälfte
Grundstücksbreite: ca. 20 bis 23 m
Grundstückstiefe: ca. 33 bis 43 m
Bebaubarkeit: je 1 Einfamilienwohnhaus
Erschließung: an der Dabruner Straße, Mühlweg und Windmühlenstraße ortsüblich vollständig erschlossen (incl. Abwasser, Fahrstraße, Gehweg, Straßenbeleuchtung)
Sonstiges: Zuwegung von der Dabruner Straße und/oder Mühlweg und Windmühlenstraße
Zielkaufpreise: € 41.760,00 (1) – 29.900,00 € (5) – 42.900,00 € (6)


Maklergebühr: 3,0% zzgl. gesetzliche Mwst. ist vom Käufer zu tragen
Besichtigung: kurzfristig nach telefonischer Vereinbarung


Sollte unser Angebot aus preislichen Gründen für Sie nicht in Betracht
kommen, bitten wir um Ihr Gebot, so dass wir für Sie verhandeln können!

Abwicklung: Die An- und Verkaufskosten (Notar- und Gerichtskosten sowie
Grunderwerbssteuern) gehen zu Lasten des Käufers. Die ortsüblichen und vom
BdM empfohlenen Maklergebühren in Höhe von 3% zzgl. gesetzl. Mwst. von z.Z.
19% auf den Kaufpreis hat der Käufer zu tragen.
Die Courtage ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.

Alle in diesem Angebot enthaltenen Beschreibungen, Abmessungen und Preise beruhen auf Angaben des Verkäufers. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

 

Besonderheiten:

1.) 2 auf den Baugrundstücken noch vorhandene Altimmobilien werden nach Verkauf abgerissen, um einen freien Blick nach Norden Richtung Elbaue zu gewährleisten.
2.) Die Teilung bzw. Zerlegung der Baugrundstücke ist gem. Zeichnung geplant. Die Realisierung erfolgt bei Verkauf, so dass jedes erworbene Baugrundstück ein separates Grundbuch und eine eigene Flurstücksnummer erhält. Die Kosten hierfür liegen angebotsseitig vor und können erfragt werden, sie sind bei Kauf vom Käufer und Verkäufer jeweils hälftig zu tragen.
3.) Alle Versorgungs- und Entsorgungsleitungen liegen an der Dabruner Straße bzw. dem Mühlweg und der Windmühlenstraße an.
4.) Die Anliegerbeiträge für die Fahrstraßen, Gehwege und Straßenbeleuchtung sind für die Dabruner Straße, Mühlweg und Windmühlenstraße bezahlt. Die Kanalisation ist bis an die derzeitigen Grundstücksgrenzen verlegt und funktionstüchtig. Der Anschluss für das jeweilige Baugrundstück könnte zu Anliegerbeiträgen führen und bedarf einer gesonderten Anfrage beim Abwasserzweckverband bei Festlegung der konkreten Grundstücksgrenzen bzw. bei Teilflächenverkauf.
 

Es gelten die allgemeinen AGB!